An der Beruflichen Schule Farmsen ist die Zusammenarbeit zwischen den an der beruflichen Bildung beteiligten Institutionen Betrieb und Berufsschule in der dualen Berufsausbildung seit ewigen Zeiten bewährte Praxis.
Den Lernortkooperationen an unserer Schule gehören alle im jeweiligen Ausbildungsberuf unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer und die Vertreterinnen und Vertreter der ausbildenden Betriebe an.
Für Berufe mit ähnlichen Berufsbildern können berufsübergreifende Lernortkooperationen gebildet werden.
Die Einrichtung von regelmäßig tagenden Lernortkooperationen wird seit der Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes vom 6. Juli 2006 verbindlich vorgeschrieben (§ 78a HmbSG).
Die Lernortkooperationen sollen insbesondere