An beruflichen Schulen berät der Schulvorstand die Schulleitung in sämtlichen Angelegenheiten und fasst Beschlüsse nach Maßgabe des Gesetzes. Der Schulvorstand fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, den nicht der Lehrerkonferenz angehörenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beruflichen Schule, den zuständigen Fachgewerkschaften und den Ausbildungsbetrieben. Die Amtszeit eines Schulvorstands beträgt drei Jahre.
Hamburger Berufliche Schulen verfügen über berufsbezogene Lernortkooperationen. Ihr Zweck ist es, die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieben und Beruflichen Schulen zu fördern und die Qualität der Berufsausbildung weiter zu entwickeln.
Aufgabe der Lernortkooperationen ist es unter anderem, die jeweiligen Schulvorstände in strategischen Fragen, insbesondere bei der Ausrichtung und Organisation der Ausbildung und bei größeren Investitionsvorhaben zu beraten. Sie können dort Themen und Vorschläge einbringen.