Die Zulassung zum Besuch einer Technikerschule setzt voraus:
Der Besuch der Fachschule Technik setzt den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Berufsausübung voraus. Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf oder Berufsfachschulabschluss nach Bundes- oder Landesrecht wird als Zugangsberuf bezeichnet.
Eine Liste der qualifizierenden Zugangsberufe zu den Fachrichtungen Mechatronik und Informationstechnik finden Sie hier:
Als Zugangsberufe für die Fachrichtung Produktionstechnik und Datenmanagement gelten alle Berufe der Metall-, Elektro- und Informationstechnik.