Hausordnung
Die Hausordnung regelt einige Verhaltensweisen in den Räumen und Außenanlagen der
Beruflichen Schule Farmsen und benennt die wichtigsten Ansprechpersonen.
Die Schulleitung übt das Hausrecht aus. Sie kann andere Schulbedienstete mit der
Wahrnehmung des Hausrechts beauftragen. Weisungen des Schulpersonals ist
grundsätzlich zu folgen.
Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann des Hauses verwiesen und - befristet oder
auf Dauer - von der Benutzung ausgeschlossen werden.