Fachoberschule Fachrichtung Technik
Schwerpunkt Elektrotechnik

Fachoberschule
Info und Kontakt

Ansprechperson: Herr Schuldt - 040 428 855 796

  • Die Fachoberschule führt junge Erwachsene mit einem Mittleren Schulabschluss (MSA) und einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder einer dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit zur Fachhochschulreife
  • Die Ausbildung dauert ein Jahr
  • Die Ausbildung besteht aus Vollzeitunterricht und schließt mit der Abschlussprüfung ab

Ziel der Ausbildung

Über die Fachoberschule (FOS) können Schülerinnen und Schüler in einem einjährigen Bildungsgang eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Der Besuch der Fachoberschule schließt mit einer Prüfung ab. Hiermit wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in jeder Fachrichtung an allen Fachhochschulen und in der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Die Fachoberschule Fachrichtung Technik bietet eine gute Basis für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach einer einschlägigen Berufsausbildung bzw. einer hinreichend einschlägigen Berufserfahrung ein Studium an einer Fachhochschule, einer Gesamthochschule oder unter bestimmten Bedingungen in der Fachrichtung an einer Universität aufnehmen wollen.

Unterrichtsfächer

Die Unterrichtsfächer sind: Technik, Angewandte Informatik, Physik, Sprache und Kommunikation, Fachenglisch, Wirtschaft und Gesellschaft, Mathematik, Chemie sowie Wahlpflicht/ Sport.

Zugangsvoraussetzung

Zur Fachoberschule in die Klasse 12 wird zugelassen, wer

  • den mittleren Schulabschluss erworben hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem für die gewählte Fachrichtung und den gewählten Schwerpunkt geeigneten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen hat

o d e r

  • den mittleren Schulabschluss erworben hat und drei Jahre in einer für die Ausbildung in der gewählten Fachrichtung und dem gewählten Schwerpunkt förderlichen Beschäftigung berufstätig war.

    Die genannten Voraussetzungen können auch durch eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen werden.

Förderung

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.

Weitere Infos

Die Ausbildung an der FOS beginnt am 1. August eines jeden Jahres mit dem ersten Schultag nach den Sommerferien. Der Unterricht wird in Vollzeitform erteilt.

Die Anmeldung soll bis zum 31. März an der Schule vorliegen.

Das Anmeldeformular erhalten Sie im Schulbüro oder per Download.