Personalrat

Info
  • Der Personalrat ist das Mitwirkungsgremium der Beschäftigten.

Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat kann nach § 78 Abs. 1 HmbPersVG u.a. Maßnahmen beantragen und darauf hinwirken, dass die zugunsten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes geltenden Rechtsvorschriften, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.

Die Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre.