Die Aufgaben des Schulvorstands an beruflichen Schulen regelt das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG § 76).
In der Schülervertretung wirken Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit.
Der Personalrat ist das Mitwirkungsgremium der Beschäftigten.