Mitwirkungsgremien

Info
  • Zu den Mitwirkungsgremien nach dem Hamburger Schulgesetz gehören die Schul­vor­stände, die Eltern- und die Schülergremien.
  • Schulvorstand

    Die Aufgaben des Schulvorstands an beruflichen Schulen regelt das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG § 76).

    Drei nach oben zeigende Pfeile in Rot- und Orangetönen hinter einem Tisch mit einer Reihe von Stühlen.
  • Elternrat

    Nach § 72 des Hamburger Schulgesetzes soll an beruflichen Schulen ein Elternrat gebildet werden.

    Große Buchstaben bilden das Wort 'TEAM' auf einem Tisch hinter einer Reihe von Stühlen.
  • Schülervertretung

    In der Schülervertretung wirken Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit.

    Großbuchstaben 'CHANCE' auf einem Tisch hinter einer Reihe von Stühlen.
  • Personalrat

    Der Personalrat ist das Mitwirkungsgremium der Beschäftigten.

    Zwei Hände, die jeweils ein Puzzlestück halten und diese zusammenfügen.