Mitwirkungsgremien
Info
- Zu den Mitwirkungsgremien nach dem Hamburger Schulgesetz gehören die Schulvorstände, die Eltern- und die Schülergremien.
Schulvorstand
Die Aufgaben des Schulvorstands an beruflichen Schulen regelt das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG § 76).
Schülervertretung
In der Schülervertretung wirken Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit.
Personalrat
Der Personalrat ist das Mitwirkungsgremium der Beschäftigten.